Person
Prof. Dr. Rainer Hartmann

Steuerberater und Rechtsprofessor – vertritt Sie erfahren und fachkompetent seit über 16 Jahren vor dem Finanzgericht und vor dem Bundesfinanzhof.
Mit Ihnen und Ihrem „Haus-Steuerberater“ planen wir die Klagebegründung und führen den Prozess eigenständig weiter, auch bis vor den BFH in München.
Vita
Studium der Rechtswissenschaften in Hannover und Freiburg im Breisgau, Zweites Juristisches Staatsexamen in NRW (März 2002).
Promotion zum Dr. jur. an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br., 2001.
Steuerreferent in einem großen Industrieverband in Berlin.
Umfangreiche Beratungstätigkeit als Rechtsanwalt bei einer Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main.
Ablegung des Steuerberaterexamens 2004/05, anschließende Bestellung zum Steuerberater in Hessen.
Seit 2008: Professor für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht an der staatlichen Hochschule RheinMain (Wiesbaden); seit 2021 auch in die Fachbereichsleitung als Prodekan bzw. Studiendekan gewählt.
Neben der Hochschullehre Beratung als selbständiger Steuerberater, zunächst in Betriebsprüfungen von anderen Steuerkanzleien.
Seit 2013: nahezu ausschließlich tätig in der Prozessvertretung bei Klagen gegen das Finanzamt vor Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof.
Aktuelle BFH Entscheidungen
Urteil vom 06. November 2024, X K 1/24
Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer: Regelmäßig Vorrang der Geldentschädigung vor der
Wiedergutmachung in anderer Weise
Urteil vom 05. Februar 2025, VI R 3/23
Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
Urteil vom 20. Februar 2025, IV R 23/22
Bestimmung des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft
